Kategorie BE:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.
Prüfungsfahrzeug: Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.
Praktische Prüfung: dauert ca. 75 Minuten
Der Inhalt der Prüfung umfasst unter anderem:
Wenden
Notbremsung
Fahrzeug sichern
korrektes an – und abkuppeln
rückwärts einer Kurve entlagfahren
Rückwärtsfahren an eine Verladerampe oder ähnliche Anlage